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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur österreichischen Autobahnvignette. Nutzen Sie die Suchfunktion, um schnell die gewünschte Information zu finden.

Glossar der wichtigsten Begriffe

Vignette
Eine Gebührenmarke (digital oder als Aufkleber), die zur Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich berechtigt. Wird von der ASFINAG verwaltet.
Jahresvignette
Die Jahresvignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig – das entspricht etwa 14 Monaten. Preis 2025: € 104,50 (Pkw).
10-Tages-Vignette
Gültig für 10 aufeinanderfolgende Tage ab dem Kaufdatum oder einem gewählten Startdatum. Preis 2025: € 14,50 (Pkw), € 7,30 (Motorrad).
Sondermaut
Eine zusätzliche Mautgebühr für bestimmte Strecken (z.B. Brenner-Autobahn, Arlberg-Tunnel), die über die normale Vignettenpflicht hinausgeht. Wird separat entrichtet.
Mautpflicht
Die gesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung der Autobahnmaut für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Geregelt im Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG).
Digitale Vignette
Die elektronische Form der Vignette, die auf das Kennzeichen registriert wird. Kein physisches Anbringen nötig. Kann online oder an Verkaufsstellen erworben werden.
ASFINAG
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft – die staatliche Gesellschaft, die das österreichische Autobahnnetz verwaltet, baut und erhält.
BStMG
Bundesstraßen-Mautgesetz – das österreichische Gesetz, das die Mautpflicht auf Bundesstraßen regelt.
GO-Box
Das Mautsystem für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in Österreich. Funktioniert über eine Transponderbox und berechnet die Maut streckenbezogen.

Häufige Fragen und Antworten

Brauche ich eine Vignette für alle Straßen in Österreich?

Nein. Die Vignettenpflicht gilt nur auf Autobahnen (A-Straßen) und Schnellstraßen (S-Straßen). Auf Bundesstraßen (B-Straßen), Landesstraßen und Gemeindestraßen benötigen Sie keine Vignette. Allerdings sind diese Alternativrouten oft langsamer und weniger direkt.

Wo kann ich die österreichische Vignette kaufen?

Sie können die Vignette an folgenden Stellen kaufen:

  • Online auf der offiziellen ASFINAG-Website (nur digital)
  • An österreichischen Tankstellen (digital und Klebe)
  • An Grenzübergängen (digital und Klebe)
  • In Tabak-Trafiken (Klebe)
  • Bei ÖAMTC und ARBÖ (digital und Klebe)
Was ist der Unterschied zwischen digitaler Vignette und Klebevignette?

Die digitale Vignette wird auf Ihr Kennzeichen registriert und muss nicht am Fahrzeug angebracht werden. Sie können das Startdatum bis zu 18 Tage im Voraus festlegen. Die Klebevignette ist ein physischer Aufkleber, der von innen an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Beide Varianten haben denselben Preis und dieselbe Gültigkeit.

Was passiert, wenn ich ohne gültige Vignette erwischt werde?

Wenn Sie ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Straße fahren, müssen Sie eine Ersatzmaut zahlen. Diese beträgt derzeit € 120 für Pkw (bei sofortiger Zahlung) oder € 240 (bei späterer Zahlung). Zusätzlich kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 3.000 verhängt werden. Es empfiehlt sich daher immer, eine gültige Vignette zu haben.

Gilt meine österreichische Vignette auch in Deutschland oder der Schweiz?

Nein. Die österreichische Vignette gilt ausschließlich auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Für Deutschland gibt es keine allgemeine Pkw-Maut. In der Schweiz benötigen Sie eine separate Schweizer Autobahnvignette (Jahresvignette, ca. CHF 40).

Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Nein. Vignetten sind fahrzeuggebunden und können nicht auf andere Fahrzeuge übertragen werden. Die digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden. Die Klebevignette verliert ihre Gültigkeit, wenn sie entfernt wird, da sie dabei zerstört wird.

Was muss ich bei Sondermautstrecken beachten?

Für bestimmte Strecken (z.B. Brenner-Autobahn, Arlberg-Tunnel, Karawanken-Tunnel) wird eine zusätzliche Sondermaut erhoben, die nicht in der Vignette enthalten ist. Diese können Sie in der Regel bar oder mit Kreditkarte an Mautstationen bezahlen. Planen Sie die zusätzlichen Kosten in Ihr Reisebudget ein.

Braucht mein Motorrad eine Vignette?

Ja, auch Motorräder benötigen eine Vignette für die Nutzung österreichischer Autobahnen. Allerdings sind die Tarife für Motorräder günstiger als für Pkw. Die 10-Tages-Vignette kostet für Motorräder € 7,30, die Jahresvignette € 38,20 (Stand 2025).

Wie lange vor Reisebeginn kann ich die digitale Vignette kaufen?

Sie können die digitale Vignette bis zu 18 Tage vor dem gewünschten Startdatum kaufen. Das Startdatum können Sie frei wählen. Die Vignette wird dann automatisch ab dem gewählten Datum aktiviert.

Was tue ich, wenn meine Klebevignette beschädigt ist?

Eine beschädigte Klebevignette kann als ungültig gewertet werden. Wenn Ihre Vignette beschädigt ist, sollten Sie eine neue kaufen. Bewahren Sie immer den Kaufbeleg auf, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass Sie eine gültige Vignette erworben haben. Wenden Sie sich bei Problemen an die ASFINAG-Kundenhotline.

Gibt es Ausnahmen von der Vignettenpflicht?

Ja, folgende Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit:

  • Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (diese zahlen streckenbezogene Maut über GO-Box)
  • Fahrzeuge mit Behindertenausweis (gemäß BStMG §6)
  • Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettung) im Einsatz
  • Militärfahrzeuge im Dienst
  • Fahrzeuge im Pannendienst (nur für die Fahrt zum Pannenort)
Wo kann ich Reklamationen oder Beschwerden einreichen?

Für Reklamationen und Beschwerden wenden Sie sich direkt an die ASFINAG:

  • Telefonisch: ASFINAG-Kundenservice (Nummer auf der offiziellen Website)
  • Online: Über das Kontaktformular auf der ASFINAG-Website
  • Schriftlich: ASFINAG Service GmbH, Rotenturmstraße 5-9, 1010 Wien

Geben Sie bei Ihrer Reklamation immer Ihr Kennzeichen, den Kaufbeleg und eine genaue Beschreibung des Problems an. Reklamationen sollten innerhalb von 30 Tagen nach dem Vorfall eingereicht werden.

Obwohl und Beschwerden

Wenn Sie eine Ersatzmaut oder Strafe erhalten haben und diese anfechten möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schritt 1 Kaufbeleg zusammenstellen Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Kaufbeleg der Vignette, Fahrzeugpapiere, Fotos der angebrachten Klebevignette (falls vorhanden).
  2. Schritt 2 Schriftliche Einsprache verfassen Beschreiben Sie den Sachverhalt klar und sachlich. Nennen Sie Datum, Uhrzeit, Ort und Kennzeichen.
  3. Schritt 3 Frist beachten Einsprachen müssen in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.
  4. Schritt 4 An ASFINAG oder Behörde senden Senden Sie Ihre Einsprache an die auf dem Bescheid genannte Adresse oder direkt an die ASFINAG Service GmbH.
  5. Schritt 5 Antwort abwarten Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4–8 Wochen. Sie erhalten eine schriftliche Antwort.